AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen


Dies sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für sämtliche Verträge der Firma AMAROCK GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Patric René Rempel und Stephan Leitl. Am Hirschbach 17, 89355 Gundremmingen. Der Geltung abweichender AGB des Kunden wird hiermit widersprochen.


§ 1 Vertragsschluss

(1) Wir verkaufen ausschließlich an Unternehmer gemäß § 14 BGB.

(2) Unsere Angebote sind grundsätzlich unverbindlich und freibleibend.

(3) Bei Bestellungen nach Kundenwunsch (etwa mit individuellen Aufdrucken) wird die Gestaltung gemäß Druckfreigabe durch den Kunden Vertragsgegenstand.


§ 2 Lieferbedingungen

(1) Grundsätzlich liefern wir ex works.

(2) Wenn das bestellte Produkt nicht verfügbar ist, weil wir mit diesem Produkt von unseren Lieferanten ohne eigenes Verschulden nicht beliefert werden, können wir vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall werden wir den Kunden unverzüglich informieren und ihm ggf. die Lieferung eines vergleichbaren Produktes vorschlagen. Wenn kein vergleichbares Produkt verfügbar ist oder der Kunde keine Lieferung eines vergleichbaren Produktes wünscht, werden wir ihm ggf. bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstatten.


§ 3 Aufrechnungsverbot, Eigentumsvorbehalt

(1) Der Kunde kann gegen unsere Ansprüche nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.

(2) Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur auf Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis stützen.

(3) Das Eigentum an der gelieferten Ware geht erst mit vollständiger Bezahlung des Kaufpreises auf den Kunden über.

(4) Für den Fall, dass wir aufgrund des Zahlungsverzuges des Kunden unser Recht aus dem Eigentumsvorbehalt geltend machen müssen, schuldet uns der Kunde einen pauschalen Schadensersatzanspruch für die Kosten der Rückholung und Verwertung der Vorbehaltsware in Höhe von 10% des Bruttokaufpreises. Wir sind im Einzelfall berechtigt, einen tatsächlich entstandenen höheren Schaden geltend zu machen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden gar nicht oder nicht in geltend gemachter Höhe entstanden ist.

(5) Der Kunde verpflichtet sich, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und sie auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.

(6) Der Kunde ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware an Dritte zu verpfänden oder sicherungshalber zu übereignen. Der Kunde ist jedoch berechtigt, die Vorbehaltsware zu verwenden und im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern, solange er nicht mit seinen Zahlungsverpflichtungen im Verzug ist. Die aus der Veräußerung gegenüber seinen Geschäftspartnern entstehenden Forderungen tritt der Kunde sicherungshalber an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Wir ermächtigen widerruflich den Kunden, die an uns abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. Unser Recht, die Forderungen selbst einzuziehen, wird dadurch nicht berührt. Wir werden die Forderungen jedoch nicht selbst einziehen und die Einzugsermächtigung nicht widerrufen, solange der Kunde seine Zahlungspflichten ordnungsgemäß erfüllt.  Verhält sich der Kunde gegenüber uns vertragswidrig, insbesondere kommt er mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, können wir vom Kunden verlangen, dass dieser die abgetretenen Forderungen und die jeweiligen Schuldner bekannt gibt, den jeweiligen Schuldnern die Abtretung mitteilt und uns alle Unterlagen aushändigt sowie alle Angaben macht, die wir zur Geltendmachung der Forderungen benötigen.     Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Kunden erfolgt stets namens und im Auftrag für uns. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen verarbeitet, die nicht in unserem Eigentum stehen, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Sachen im Zeitpunkt der Verarbeitung. Wird die Vorbehaltsware mit anderen uns nicht gehörenden Sachen untrennbar verbunden oder vermischt, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verbundenen oder vermischten Sachen im Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung. Sofern die Verbindung oder Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilsmäßig das Miteigentum überträgt. Wir nehmen diese Übertragung an. Der Kunde wird das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum an der Sache für uns verwahren. Wird die Vorbehaltsware gepfändet oder ist sie sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt, ist der Kunde verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, den Dritten auf unsere Eigentumsrechte hinzuweisen und uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Der Kunde haftet für die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten gegenüber uns, sofern der Dritte nicht in der Lage ist, uns diese Kosten zu erstatten. Wir verpflichten uns, auf Verlangen des Kunden, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert den Wert der offenen Forderungen gegen den Kunden um 10 % übersteigt.


§ 4 Gewährleistung

Die Ansprüche des Kunden auf Gewährleistung für Mängel an unseren Produkten verjährent in 12 Monaten nach Ablieferung der Ware.


§ 5 Haftung

(1) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadens- oder Aufwendungsersatzersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet werden kann, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(2) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(3) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

(4) Im Übrigen ist unsere Haftung ausgeschlossen.


§ 6 Hinweis nach dem Batteriegesetz

Da in unseren Sendungen Batterien und Akkus enthalten sein können, sind wir nach dem Batteriegesetz (BattG) verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:


Batterien und Akkus dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden, sondern Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien und Akkus gesetzlich verpflichtet. Altbatterien können Schadstoffe enthalten, die bei nicht sachgemäßer Lagerung oder Entsorgung die Umwelt oder Ihre Gesundheit schädigen können. Batterien enthalten aber auch wichtige Rohstoffe wie z.B. Eisen, Zink, Mangan oder Nickel und können verwertet werden. Sie können die Batterien nach Gebrauch entweder an uns zurücksenden oder in unmittelbarer Nähe (z.B. im Handel oder in kommunalen Sammelstellen oder in unserem Versandlager) unentgeltlich zurückgegeben. Die Abgabe in Verkaufsstellen ist dabei auf die für Endnutzer übliche Mengen sowie solche Altbatterien beschränkt, die der Vertreiber als Neubatterien in seinem Sortiment führt oder geführt hat.

Das Zeichen mit der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass Sie Batterien und Akkus nicht im Hausmüll entsorgen dürfen. Unter diesem Zeichen finden Sie zusätzlich nachstehende Symbole mit folgender Bedeutung:

Pb: Batterie enthält Blei

Cd: Batterie enthält Cadmium

Hg: Batterie enthält Quecksilber


§ 7 Hinweis nach dem ElektroG

Wir sind bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register unter der WEEE-Reg.-Nr. DE 83842451 registriert.


§ 7 Gerichtsstand, Rechtswahl

(1) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist Gundremmingen.

(2) Für die gesamte Vertragsbeziehung zwischen den Parteien wird die Geltung deutschen Rechts unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) vereinbart.


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